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Vom Orden des Heiligen Benedikt oder von Citeaux zu den Kongregationen der Benediktiner oder Zisterzienser (12.-17. Jahrhundert)

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Eigenschaften

Autor und Institut René Bornert
Historische Zeiträume Hoch- und Spätmittelalter - Frühe Neuzeit
Themen Religion
CartographeJean-Philippe Droux, ARCHMIEDE, CNRS
SkalaAlsace
Entstehungsdatum2010
Datum der letzten Änderung2010
QuelleCarte originale
Diese Karte zitierenRené Bornert, « Vom Orden des Heiligen Benedikt oder von Citeaux zu den Kongregationen der Benediktiner oder Zisterzienser (12.-17. Jahrhundert) », in Atlas historique d'Alsace, www.atlas.historique.alsace.uha.fr, Université de Haute Alsace, 2010

Erläuterungen zur Karte

Vom Orden des Heiligen Benedikt oder von Citeaux zu den Kongregationen der Benediktiner oder Zisterzienser (12.-17. Jahrhundert)

1. Vom Orden des heiligen Benedikt (12.-13. Jahrhundert) zu den Benediktinerkongregationen (vom 15. bis zum 18. Jahrhundert)

Im Streben danach, die Dekadenz der unabhängig gebliebenen benediktinischen Klöster unter Kontrolle zu bringen, fasste die römische Kurie sie zunächst zu einem benediktinischen Orden und später, innerhalb dieses Ordens, zu benediktinischen Kongregationen zusammen. 

Der Orden des heiligen Benedikt bezeichnete zunächst die in der strikten Einhaltung der Regel des Heiligen Benedikt vereinte Gemeinschaft der Klöster. Papst Innozenz II (1130-1143) führte die „clause de régularité“ ein. Um die päpstliche Bestätigung für seine Errichtung und für seine Güter zu erhalten, musste sich ein Kloster im Vorfeld offiziell verpflichten, die Regel des Heiligen Benedikt einzuhalten. Das Vierte Laterankonzil (1215) erkannte die Benediktinerregel als einzige Norm des Mönchtums in der westlichen Kirche an. Dieses Konzil war es auch, das die Grundlagen für einen am Beispiel der zisterziensischen Abteien orientierten Zusammenschluss der benediktinischen Klöster nach Provinzen legte. Die Äbte dieser Provinzen sollten sich alle drei Jahre zu einem Generalkapitel versammeln. Für die Inspektion der verschiedenen Klöster der Provinz zwischen den Generalkapiteln sollten sie Visitoren bestimmen.

Papst Benedikt XII. verkündete 1336 eine Bulle, die seinen Namen trägt: die Benedictina. Der Aufteilung der Kirchenprovinzen entsprechend waren die benediktinischen Klöster in 36 Provinzen zusammengefasst. Die Klöster des Unterelsass gehörten zur Provinz Mainz-Bamberg. Die Abteien von Münster und Murbach im Oberelsass blieben von diesem Zusammenschluss ausgenommen.

Diese Reorganisation ablösen und vollenden sollte die vom Konzil zu Basel 1446 bestätigte Union von Bursfeld. Eine erste Periode des Kontakts (1482-1530) führte aufgrund der durch den Protestantismus ausgelösten Krise in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu keinem greifbaren Ergebnis. Im Nachgang einer Entscheidung des Konzils von Trient 1563 wurde ein neuerlicher Zusammenschluss durchgesetzt. Erzherzog Leopold von Österreich, Bischof von Straßburg (1607-1625), baute diese Union zu einer autonomen benediktinischen Kongregation aus. Pate für diese „Straßburger Kongregation“ hatten die Jesuiten gestanden, deren Tätigkeit er förderte. Offiziell ausgerufen wurde sie 1624, trotz Widerspruchs von Seiten der benediktinischen Äbte.

Die Abtei von Münster im Sankt-Gregor-Tal schloss sich 1659 der lothringischen Kongregation von Saint-Vanne und Saint-Hydulphe an. Die Abtei von Murbach hingegen widersetzte sich jedem Beitritt zu einer Kongregation und wurde 1764 als Ritterstift säkularisiert. 

Aufgeführt werden in der folgenden Liste für jedes Kloster die erstmalige Erwähnung einer Zugehörigkeit zum Benediktinerorden, die Zugehörigkeit zur Provinz Mainz-Bamberg (1336) bzw. zur Union von Bursfeld sowie der Beitritt zur Benediktinerkongregation von Straßburg, die aufgrund der Zugehörigkeit von vier zum Bistum Straßburg zählenden Abteien der Ortenau (Ettenheimmünster, Gengenbach, Schuttern und Schwarzbach) auch „Elsässisch-Breisgauer Kongregation“ genannt wird:

  • Altorf: Benediktinerorden (1264). Provinz Mainz-Bamberg (1336). Union von Bursfeld (1607). Benediktinerkongregation von Straßburg (1624)
  • Ebersmünster: Benediktinerorden (1183). Provinz Mainz-Bamberg (1336). Union von Bursfeld (1607). Benediktinerkongregation von Straßburg (1624)
  • Honcourt: Benediktinerorden (13. Jahrhundert). Provinz Mainz-Bamberg (1336). 1513 zum Beitritt aufgefordert, die Union mit Bursfeld wurde jedoch niemals verkündet.
  • Maursmünster (Marmoutier): Benediktinerorden (1179). Provinz Mainz-Bamberg (1336). Der 1517 beantragte und zugestandene Beitritt [zur Bursfelder Union, Anm. d. Ü.] scheiterte zunächst aufgrund des hartnäckigen Widerstands der Äbte. Er wurde 1607 erneuert. Benediktinerkongregation von Straßburg (1624)
  • Münster: Benediktinerorden (1259). Versuche eines Beitritts zur Schwäbischen Benediktinerkongregation (1600-1653) blieben ohne Ergebnis. 1659 schloss sich die Abtei der lothringischen Kongregation von Saint-Vanne und Saint-Hydulphe an.
  • Murbach: Benediktinerorden (1250). Versuche eines Anschlusses an die Benediktinerkongregationen in der Schweiz und in Schwaben (1614-1711) blieben ohne Ergebnis. Auch der Versuch eines Beitritts zur Kongregation von Straßburg (1712-1736) scheiterte.
  • Neuweiler (Neuwiller): Benediktinerorden (1178). Provinz Mainz-Bamberg (1336).
  • Selz: Benediktinerorden (1234). Provinz Mainz-Bamberg (1336). 1418 offizieller Beitritt zum Orden von Cluny.
  • Walburg: Benediktinerorden (1178). Provinz Mainz-Bamberg (1336). Die 1479 beantragte und 1483 in Angriff genommene Union mit Bursfeld wurde niemals tatsächlich verkündet.
  • Weißenburg (Wissembourg): Benediktinerorden (1178). Provinz Mainz-Bamberg (1336). Die 1469 ins Auge gefasste Union mit Bursfeld wurde 1470 verkündet. Mit der Säkularisierung der Abtei 1530 wurde sie hinfällig.

2. Vom Orden von Cîteaux zur Oberdeutschen Zisterzienserkongregation (1623) und zur Elsässisch-Breisgauer-Schweizerischen Zisterzienserprovinz (1624)

Der Zisterzienserorden folgte zwar seit seinen Ursprüngen organisierten Formen. In der Folge des Konzils von Trient erlebte er jedoch eine verstärkte Zentralisierung und gleichzeitig eine stärkere Berücksichtigung lokaler Unterschiede auf allen Ebenen. Die Oberdeutsche Zisterzienserkongregation wurde seit 1595 in Betracht gezogen und 1618 tatsächlich errichtet. Ihre Statuten wurden 1619 vom Abt des Klosters Cîteaux bestätigt und 1623 vom Generalkapitel ratifiziert. 1624 wurde die Kongregation in vier Provinzen aufgeteilt, die Bayern, Franken, Schwaben und dem alemannischen Raum, der von der Schweiz, dem Elsass und dem Breisgau gebildet wurde, entsprachen. 

Die Zugehörigkeit zum Zisterzienserorden ist nachgewiesen 1136 für Lützel (Lucelle), 1156 für Neuburg, 1185 für Pairis, 1312 für Baumgarten und 1235 für Königsbrück. Mit Ausnahme von Baumgarten, das 1520 aufgehoben wurde, gehörten alle Abteien im Elsass, die Bestand hatten, seit ihrer Gründung zur Oberdeutschen Kongregation (1623) und zur Elsässisch-Breisgauer-Schweizerischen Provinz. 

Übersetzung: Falk Bretschneider

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